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Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen

Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen

Brauchen Sie Informationen zum Halter oder zur Halterin eines Fahrzeugs? Als berechtigte Person können Sie eine Auskunft beantragen.

Wenn Sie Informationen zum Halter oder zur Halterin eines Fahrzeugs sowie den Fahrzeugdaten benötigen, können Sie unter bestimmten Umständen eine Fahrzeugregisterauskunft beantragen.

Diese Fahrzeugdaten können folgende Informationen beinhalten:

  • Familienname
  • Vorname
  • Ordens und Künstlername
  • Anschrift
  • Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs
  • Name und Anschrift der Versicherung
  • Nummer des Versicherungsscheins oder Nummer der Versicherungsbestätigung
  • Gegebenenfalls Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses
  • Gegebenenfalls Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht
  • Zeitpunkt der Zuteilung oder Ausgabe des Kennzeichens für den Halter oder die Halterin
  • Kraftfahrzeugkennzeichen

Bitte beachten Sie, dass sich die übermittelten Daten je nach Anlass der Anfrage unterscheiden und weitere Daten hinzukommen können.

Kurztext

  • Fahrzeugregisterauskunft Erteilung für berechtigte Personen
  • Informationen über Fahrzeug und Halterdaten sowie Daten der Haupt- und Sicherheitsuntersuchungen
  • Beantragung online oder postalisch

Zuständig: Kraftfahrtbundesamt oder Zulassungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

 

  • Kraftfahrtbundesamt (KBA)
  • Zulassungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

 

  • Sie stellen den Antrag schriftlich oder online.
  • Nach Eingang des Antrags prüft das Kraftfahrbundesamt den Antrag und erteilt die Auskunft.
  • Die Auskunft wird per Post zu Ihnen geschickt.

Voraussetzungen

Als Privatperson oder privates Unternehmen können Sie eine einfache Auskunft beantragen.

Sie können eine einfache Registerauskunft aus folgenden Gründen beantragen:

  • Rechtsansprüche im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr
  • Privatklagen für Verstöße im Straßenverkehr

 

Bei Onlineantrag :

  • Identifizierung über AusweisApp

Bei postalischem Antrag:

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Formular

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und laden Sie die Infobroschüre herunter.

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Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de