Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
Wer Bauprodukte herstellen möchte, die von technischen Regeln wesentlich abweichen (nicht geregelte Bauprodukte), benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Bauprodukte herstellen, die von technischen Regeln wesentlich abweichen oder für die es technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt (nicht geregelte Bauprodukte), benötigen Sie für die baurechtliche Verwendung diese Produkte
- eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung,
- ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder
- eine Zustimmung im Einzelfall.
Zuständigkeit
- An das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin, wenn Sie eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung benötigen,
- an eine bauaufsichtlich anerkannte Prüf- und Zertifizierungsstelle, wenn Sie ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis benötigen,
- an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 27, wenn Sie eine Zustimmung im Einzelfall benötigen.
Kosten
Es fallen Gebühren für eine bauaufsichtliche Zulassung von Bauprodukten an. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Für Bauprodukte mit besonderen Eigenschaften kann eine Überwachung der Produktion angeordnet werden.
verwandte Vorgänge
- Chemikalien: Bescheinigung über die Einhaltung der guten Laborpraxis (GLP)
- Erd- und Grundbau: Prüfsachverständige / Prüfsachverständiger - Anerkennung
- Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
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An der Schiffbrücke 2
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