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Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Folgende Personen können nach § 4 (1) RBStV aus sozialen Gründen eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen: - Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII - Empfänger von Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII - Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII oder Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften - Empfänger von Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld einschließlich von Leistungen nach § 22 SGB II - Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern wohnen - Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), die nicht bei den Eltern wohnen - Empfänger von Ausbildungsgeld nach §§ 122 ff. SGB III, die nicht bei den Eltern wohnen - Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e BVG - Empfänger von Pflegezulage nach § 267 (1) LAG - Volljährige im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem SGB VIII in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben - Taubblinde Menschen - Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII Folgende Personen können nach § 4 (2) RBStV aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages beantragen: - Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 % allein wegen der Sehbehinderung und hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das RF-Merkzeichen wurde zuerkannt. - Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Das RF-Merkzeichen wurde zuerkannt. Folgende Personen können nach § 4 (6) RBStV (Härtefall) eine Befreiung beantragen: Personen, denen eine der in § 4 (1) Nr. 1-10 genannten sozialen Leistungen wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze versagt wurde, wobei die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrages (aktuell 5,99 Euro pro Monat) Anträge auf Befreiung / Ermäßigung erhalten Sie bei der Stadt Wedel oder auch im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de/service. Ihren Antrag schicken Sie bitte zur Entscheidung an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Stadt Wedel


Info-PDF

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Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
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