Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Image by FelixMittermeier from Pixabay
Musterstadt Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren
Photo by Steven Shaffer on Unsplash
Musterstadt Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren
Image by Free-Photos from Pixabay
Musterstadt Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren

Behördliche Gefahrenabwehr für Gewässer (nach Wasserrecht)

Behördliche Gefahrenabwehr für Gewässer (nach Wasserrecht)

Sofern Gefahren für oder durch Gewässer drohen, sollte dies der zuständigen Behörde umgehend gemeldet werden.

Drohen Gefahren für ein Gewässer (z.B. im Falle von Verunreinigungen durch Heizöl, Kraftstoffe, Chemikalien oder eines extremen Fischsterbens) oder gehen durch den Zustand oder die Benutzung von Gewässern, der Deiche, (Sicherungs-)Dämme, Sperrwerke oder sonstigen Hochwasserschutzanlagen sowie der Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete (einschl. der überschwemmungsgefährdeten Gebiete) Gefahren für die Allgemeinheit oder Einzelne aus, sollten die zuständigen Behörden umgehend benachrichtigt werden.

Die zuständigen Behörden treffen dann die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren.

 

  • An den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz in Husum (Obere Wasserbehörde), wenn Küstengewässer, Seeschifffahrtsstraßen, Landeshäfen oder Außentiefs betroffen sind,
  • an die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden), wenn die übrigen Gewässer (einschließlich des Grundwassers) betroffen sind oder
  • in Notfällen an die Polizei (Notruf 110) oder die Feuerwehr (Notruf 112).

 

Die Benachrichtigung der zuständigen Stelle sollte so schnell wie möglich erfolgen.

 

Keine.

Jedoch sind Angaben über Ort, Zeit sowie Art und Umfang der Gefahr für die zuständige Stelle hilfreich.

 

§ 110 Abs. 1 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)

§ 110 Landeswassergesetz

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und laden Sie die Infobroschüre herunter.

Vernetzte Web-Apps für Kommunen

Informieren Sie sich über unsere vernetzten Webapplikationen für kommunale Websites.

Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de