Erlass von Forderungen
Erlass von Forderungen
Forderungsmanagment
Beschreibung
Erlass ist der vollständige oder teilweise Verzicht auf eine Forderung der Gemeinde.
Zuständigkeit
Die Voraussetzungen sind in der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
erforderliche Unterlagen
Es sind die Unterlagen analog der Ratenzahlung vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlagen sind in der Satzung über Stundung, Niederschalgung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Gemeinde Oststeinbek
Kontakt
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