Friedwaldbestattung anmelden
Friedwaldbestattung anmelden
Wenn Sie eine verstorbene Person bestatten lassen möchten, können Sie hierfür eine Friedwaldbestattung beantragen.
Beschreibung
Wenn sich ein Todesfall ereignet hat, sind Sie als angehörige Person verpflichtet, die verstorbene Person zu bestatten. Neben anderen Bestattungsmöglichkeiten können Sie hierfür eine Friedwaldbestattung anmelden.
Bei einer Friedwaldbestattung wird der menschliche Leichnam eingeäschert. Die Asche kommt in eine Urne und wird im Friedwald unter einem Baum begraben. Die Einäscherung wird durch ein Krematorium durchgeführt. Die Friedwaldbestattungen werden durch Bestattungsinstitute (Bestatter) durchgeführt.
Sie müssen einen Friedhof auswählen, der für eine Friedwaldbestattung zugelassen ist.
Kurztext
- Jede verstorbene Person muss bestattet werden.
- Bei einer Friedwaldbestattung wird die Leiche in einem Sarg eingeäschert.
- Die Urne mit der Asche wird auf dem Friedwald beigesetzt.
- Zuständig:
- Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll
- Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedwald/Krematorium: Bestattungsunternehmen
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich:
- Für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin oder einen Arzt.
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
- Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem die Beisetzung erfolgen soll.
- Für die Überführung vom Sterbe- oder Auffindungsort zum Friedhof oder Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Fristen
- Der Tod Ihrer angehörigen Person wurde festgestellt (Leichenschau).
- Der Leichnam wird in einem Sarg in ein Krematorium überführt und dort eingeäschert.
- Die Asche kommt in eine Urne.
- Sie beauftragen ein Bestattungsunternehmen die Friedwaldbestattung durchzuführen.
- In der Regel übernimmt und beauftragt das Bestattungsunternehmen alle weiteren Schritte.
- Sie erhalten vom Arzt oder der Ärztin die Todesbescheinigung.
- Sie reichen die Todesbescheinigung beim zuständigen Standesamt ein, um die Sterbeurkunde zu erhalten.
Voraussetzungen
- Eine angehörige Person von Ihnen ist verstorben.
- Der Tod wurde bei einer Leichenschau festgestellt.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Sie dürfen die verstorbene Person erst nach 48 Stunden nach Eintritt ihres Todes bestatten lassen.
- Sie müssen die verstorbene Person innerhalb von 9 Tagen nach Eintritt des Todes einäschern lassen.
- Sie müssen die Urne innerhalb von 3 Monaten bestatten lassen.
Kosten
Kosten: variabel
Die Höhe der Kosten ist von der Art und Weise der Bestattung abhängig. Die Kosten erfragen Sie daher bei dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen und dem Träger des Friedhofs.
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige (Bestattungsschein) des Standesamtes
- Personalausweis sowie Geburts- oder Heiratsurkunde der verstorbenen Person
- Bei Fehlgeburten ist eine ärztliche Bescheinigung (Datum, Umstand der Fehlgeburt, Name und Anschrift der Mutter) vorzulegen, wenn eine Bestattung gewünscht ist.
- Bei Totgeburten (Gewicht mindestens 500 Gramm) ist vor der Bestattung die Beurkundung der Geburt durch eine standesamtliche Bescheinigung nachzuweisen, wenn eine Bestattung gewünscht ist.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
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