Verkehrsrechtliche Anordnungen
Verkehrsrechtliche Anordnungen
Die Nutzung des Straßenverkehrsraumes darf grundsätzlich nur im Rahmen der StVO erfolgen.
Beschreibung
Für alle darüber hinaus geltenden Nutzungen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Kosten
20,- € bis 1000,- €
erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag mit Angabe:
- Zeitpunkt oder Zeitdauer
- Ort, ggf. Lageplan
- kurze Beschreibung der Maßnahme (Grund, Zweck)
Rechtsgrundlage
§§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Stadt Wedel
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de