Abschluss des Landpachtvertrages melden
Abschluss des Landpachtvertrages melden
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
Kurztext
- Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme
- Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen
- Landpachtvertrag regelt die Verpachtung beziehungsweise Pachtung einer landwirtschaftlichen Fläche
- sowohl Verpächterinnen oder Verpächter als auch Pächterinnen und Pächter können den Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen
- Anzeige innerhalb eines Monats nach Abschluss
- zuständig: zuständige Behörde nach Landesrecht
- Zuständig: Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein
Zuständigkeit
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein
Fristen
- Der abgeschlossene Landpachtvertrag wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder der Verpächterin oder dem Pächter oder der Pächterin bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
- Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit.
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
- Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.
- Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
- abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung
Rechtsgrundlage
§ 2 Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)
§§ 585 bis 597 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
verwandte Vorgänge
- Die Beratung über Pflanzenschutzmittel und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen
- Futtermittelkontrolle
- Hunde: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung
- Tierschutzbeauftragter: Ausnahmegenehmigung
- Wassergefährdende Stoffe: Anzeigepflicht nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
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