Hilfe in besonderen Lebenslagen - sonstíge Leistungen der Sozialhilfe (5.- 9. Kapitel SGB XII)
Hilfe in besonderen Lebenslagen - sonstíge Leistungen der Sozialhilfe (5.- 9. Kapitel SGB XII)
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen (HibL) kann für Personen gewährt werden, die in einer besonderen Lebenssituation wie Pflegebedürftigkeit, hohes Alter, Krankheit oder bei anderen besonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung benötigen. Der Katalog der angebotenen Leistungen im Rahmen der HibL umfasst in Wedel im wesentlichen die folgenden Hilfearten Krankenhilfe Hilfe zur Pflege Hilfe im Haushalt Altenhilfe Anspruchsvoraussetzung für HibL ist, dass der Hilfesuchende aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage ist, diese spezielle Situation selbst zu bewältigen. In Fragen der Finanzierung eines Pflegeheimplatzes sprechen Sie bitte Frau Kurschis und Frau Bossen (Pflegekosten in Alten- und Pflegeheimen). Bei Fragen der Finanzierung oder ergänzenden Finanzierung von ambulanten Pflegeleistungen, sowie der weiteren Hilfen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Malz (A-K) oder Frau Schulze (L-Z). Sofern es grundsätzlich um die Fragen der ambulanten oder stationären Pflege (z.B. in Seniorenheimen) sowie die Beratung älterer Menschen geht, steht Frau Rawald als Ansprechpartner zur Verfügung.
verwandte Vorgänge
- Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a StGB
- Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- Sozialhilfe beantragen
- Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
- Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Stadt Wedel
Kontakt
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