Kfz: Fahrzeugmängel - Pflichten/Bußgeld
Kfz: Fahrzeugmängel - Pflichten/Bußgeld
Fahrzeugmängel müssen auf Grund der Verkehrssicherheit umgehend beseitig werden.
Beschreibung
Auch bei gewissenhafter Planung, Konstruktion und Fertigung können bei bereits zugelassenen Fahrzeugen Mängel auftreten. Die Beseitigung dieser Fahrzeugmängel ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit unbedingt notwendig. Verantwortlich für die Beseitigung der Mängel ist der Halter.
Der Bußgeldkatalog sieht bei der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit Mängeln verschiedene Bußgelder sowie Punkte im Fahreignungsregister Flensburg vor. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
verwandte Vorgänge
- Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
- Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
- Verkauf des Kraftfahrzeuges melden
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
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