Schallschutz
Schallschutz
Schallschutz bedeutet der Schutz vor Lärm, einschließlich Straßen- und Nachbarschaftslärm.
Beschreibung
Schallschutz bedeutet der Schutz vor Lärm, einschließlich Straßen- und Nachbarschaftslärm. Haus- und Wohnungseigentümer können dabei verschiedene Schallschutzmaßnahmen ergreifen. Eine mögliche Maßnahme ist der passive Schallschutz an Bundesfern- und Landesstraßen.
Passive Schallschutzmaßnahmen sind Verbesserungen an Umfassungsbauteilen (insbesondere Fenster, Türen, Rollladenkästen, Wände und Dächer) schutzbedürftiger Räume, welche die Einwirkungen durch Verkehrslärm mindern.
Für erbrachte Aufwendungen für notwendige passive Schallschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen sind Erstattungen möglich, sofern der berechnete Beurteilungspegel an der baulichen Anlage den maßgeblichen Immissionsgrenzwert am Tage (gilt für Wohnräume) oder in der Nacht (gilt für Schlafräume) überschreitet.
Beim Bau oder der Änderung von Straßen werden in den planrechtlichen Unterlagen die Ansprüche für die betroffenen Gebäude ausgewiesen (Lärmvorsorge).
Bei freiwilligen Lärmschutzmaßnahmen (Lärmsanierung) bilden die von der Straßenbauverwaltung durchgeführten Berechnungen die Basis für eine Entschädigung.
Zuständigkeit
An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH).
Fristen
Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Da unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich an die zuständige Stelle zu wenden.
Weitere Informationen
Bei der freiwilligen Lärmsanierung hat der Eigentümer 25 % der Kosten für den passiven Lärmschutz selbst zu tragen.
Weitere Informationen zum Thema Lärm finden Sie auch auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes und der Landesregierung Schleswig-Holstein.
verwandte Vorgänge
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
- Einsicht in Bauakten beantragen
- Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung beantragen
- Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
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