Vermisstes oder entlaufenes Tier melden
Vermisstes oder entlaufenes Tier melden
Wenn Sie Ihr Haustier vermissen, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.
Beschreibung
Wenn Sie auf der Suche nach Ihren tierischen Begleitern oder Begleiterinnen sind, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Zusätzlich werden gefundene Haustiere häufig auch bei der Polizei oder in Tierheimen abgegeben. Bitte fragen Sie dort ebenfalls nach.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder die örtlichen Tierheime
verwandte Vorgänge
- Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres melden (Fundtiere)
- Gefährliche Hunde: Ausbildung und Abrichtung
- Gefährliche Hunde: Erlaubnis für die Haltung, Leinenzwang
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
- Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
Tel: 0 43 31 – 24 700
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