Änderung der Mitglieder in Haushalten mit Trinkwasserleitungen aus Blei melden
Änderung der Mitglieder in Haushalten mit Trinkwasserleitungen aus Blei melden
Wenn sich bei Ihnen eine Änderung bei den Mitgliedern Ihres Haushalts ergibt und Sie Trinkwasserleitungen oder Teile davon aus Blei nutzen, müssen Sie dies dem Gesundheitsamt melden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Trinkwasserversorgungsanlage in Ihrem Haushalt haben und aufgrund Ihrer Eigenversorgung eine Fristverlängerung des Austauschs oder der Stilllegung Ihrer Trinkwasserleitungen aus Blei erhalten haben, müssen Sie Änderungen in den Mitgliedern Ihres Haushaltes dem Gesundheitsamt melden.
Wenn zum Beispiel Kinder bei Ihnen einziehen oder jemand in Ihrem Haushalt schwanger wird, müssen Sie dies melden. Generell muss jede Veränderung gemeldet werden, wie zum Beispiel auch die Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Kurztext
- Meldung von Verbraucheränderungen bei Trinkwasserleitungen aus Blei Entgegennahme
- Wasserversorgungsanlagen mit Trinkwasserleitungen aus Blei müssen bis 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden.
- Gesundheitsamt kann Frist auf Antrag bis 2036 bei Eigenversorgung verlängern.
- Bei Fristverlängerung müssen Änderungen bei den Mitgliedern des Haushalts gemeldet werden, welcher Trinkwasserleitungen aus Blei nutzt.
- Fristverlängerung bis 2036 möglich bei Eigenversorgung, wenn keine gesundheitlich anfällige Personengruppe (z.B. Säuglinge, Vorerkrankte) versorgt wird
- Zuständig: Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte
Zuständigkeit
Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte
Fristen
Sie melden die Änderungen bei Ihrer zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
- Sie nutzen Trinkwasserleitungen aus Blei in Eigenversorgung.
- Sie haben eine Fristverlängerung zum Austausch oder Stilllegung der Trinkwasserleitungen aus Blei über den 12.01.2026 hinaus von Ihrem Gesundheitsamt erhalten.
- Es ergibt sich eine Änderung bei den Mitgliedern Ihres Haushalts, welcher die Trinkwasserleitungen aus Blei nutzt. (zum Beispiel Schwangerschaft, weitere Kinder, Anzahl der Personen etc.)
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
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