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Begrüßungsgeld

Begrüßungsgeld

Freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen an Auszubildende, Studentinnen und Studenten.

Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.

 

Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.

 

Keine

 

  • Personalausweis,
  • gültiger Studienausweis,
  • Mietvertrag.

 

Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und laden Sie die Infobroschüre herunter.

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Kontakt

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An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

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Fax: 0 43 31 – 24 701
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Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de