Ein verwandtes Kind adoptieren
Ein verwandtes Kind adoptieren
Sie wollen ein verwandtes Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Beschreibung
Bei der Verwandtenadoption wird ein verwandtes Kind, etwa die Nichte, der Neffe oder das Enkelkind, adoptiert.
Dabei erlischt anders als bei der Volladoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.
Ob die annehmenden Eltern geeignet sind und das Kindeswohl garantiert werden kann, ist genauso sorgfältig zu prüfen wie bei einer Fremdadoption.
Das Kindeswohl steht dabei immer an erster Stelle. Ein Eltern-Kind-Verhältnis muss durch die Adoption entstehen.
Bei Verwandtschaftsverhältnissen bis zum 3. Grad erlischt anders als bei der Volladoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.
Kurztext
- Verwandtenadoption eines Kindes in Deutschland, Inlandadoption, Begleitung
- Verwandtschafts-/Verschwägerungsverhältnis bis zum dritten Grad
- Prüfung der Eignung als Adoptiveltern wie bei regulärer Adoption
- Längerer Prozess
- Zuständige Stelle: zuständige Adoptionsstelle
Zuständigkeit
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Fristen
- Die Adoptionsvermittlungsstelle berät alle Beteiligten
- Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt
- Die Adoptionsbedürftigkeit und Eignung werden überprüft
- Das Familiengericht entscheidet über die Adoption
Voraussetzungen
Voraussetzung ist das Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses und das Einverständnis der leiblichen Eltern. Wenn das Kind 14 Jahre oder älter ist muss es selbst auch zustimmen.
Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Adoption eines fremden Kindes.
erforderliche Unterlagen
- Kopien der Abschriften aus dem Geburtenregister
- Kopie der Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Kopien von Sterbeurkunden oder Scheidungsurteil ehemaliger Ehepartner:innen
- Kopien der Geburtseinträge von eheliche, nicht-ehelichen und adoptierten Kindern
- BZR-Auszug
- Gesundheitszeugnisse
- Erweiterte Meldebescheinigung
- Kopien von Einkommensnachweisen
- Fotos (wenn möglich keine Passfotos)
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
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