Genehmigung von Tierversuchen beantragen
Genehmigung von Tierversuchen beantragen
Tierversuche darf nur durchführen, wer die dafür erforderlichen Fachkenntnisse besitzt.
Beschreibung
Tierversuche werden nur genehmigt, wenn die durchführenden Personen die dafür erforderlichen Fachkenntnisse nachweisen.
Für bestimmte Versuche gelten spezielle Voraussetzungen, das heißt Tierversuche an Wirbeltieren, ausgenommen Versuche nach § 8 Abs. 7 Nr. 2 Tierschutzgesetz, dürfen nur von Personen
- mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin / Medizin oder
- mit abgeschlossenem naturwissenschaftlichem Hochschulstudium oder
- die auf Grund einer abgeschlossenen Berufsausbildung nachweislich die erforderlichen Fachkenntnisse haben,
durchgeführt werden.
Tierversuche mit operativen Eingriffen an Wirbeltieren dürfen nur von Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium
- der Veterinärmedizin / Medizin oder
- der Biologie - Fachrichtung Zoologie -, wenn diese Personen an Hochschulen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen tätig sind,
durchgeführt werden.
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen, wenn der Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse auf andere Weise erbracht wird.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
Kosten
In Schleswig-Holstein wird eine Gebühr von 26,00 bis 77,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genauer Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 8 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)
§ 31 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)
§ 8 Absatz 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)
§ 31 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)
verwandte Vorgänge
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
- Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Pflanzenschutzmittel: Nicht zugelassenes Einsatzgebiet - Genehmigung
- Rechtsdienstleistungen (Rechtsberatung), Rechtsdienstleistungsregister
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
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