Kfz: Fahrzeugmängel - Pflichten/Bußgeld
Kfz: Fahrzeugmängel - Pflichten/Bußgeld
Fahrzeugmängel müssen auf Grund der Verkehrssicherheit umgehend beseitig werden.
Beschreibung
Auch bei gewissenhafter Planung, Konstruktion und Fertigung können bei bereits zugelassenen Fahrzeugen Mängel auftreten. Die Beseitigung dieser Fahrzeugmängel ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit unbedingt notwendig. Verantwortlich für die Beseitigung der Mängel ist der Halter.
Der Bußgeldkatalog sieht bei der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit Mängeln verschiedene Bußgelder sowie Punkte im Fahreignungsregister Flensburg vor. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
verwandte Vorgänge
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen
- Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de