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Medizinische Reha für Kinder und Jugendliche bei der Rentenversicherung beantragen

Medizinische Reha für Kinder und Jugendliche bei der Rentenversicherung beantragen

Wenn Ihr Kind chronisch erkrankt ist oder die Gesundheit Ihres Kindes gefährdet ist, kann es Leistungen zur medizinischen Reha von der Rentenversicherung erhalten.

Die medizinische Reha dient der Behandlung von Gesundheits- und Funktionsstörungen. Sie soll die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihres Kindes wiederherstellen oder verbessern, damit es wieder voll an Schule und Freizeit teilhaben kann. Langfristiges Ziel: Ihrem Kind eine spätere Erwerbsfähigkeit ermöglichen.

Sie müssen die Maßnahme vorab bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Die Art der Behandlung und Auswahl der Reha-Einrichtung richtet sich nach den individuellen Beschwerden Ihres Kindes. Die Therapie findet in einer Reha-Einrichtung der Rentenversicherung oder in einer ihrer Vertragskliniken statt.

Eine Kinder-Reha ist stationär, ganztägig ambulant oder ambulant möglich und dauert in der Regel mindestens 4 Wochen. Wenn es medizinisch notwendig erscheint, kann sie auch verlängert werden.

Die Rentenversicherung übernimmt folgende Kosten:

  • Kosten für die Rehabilitation Ihres Kindes zum Beispiel für
    • ärztliche,
    • therapeutische und
    • pädagogische Leistungen
  • Reisekosten
  • bei stationärer Kinder-Reha: Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • gegebenenfalls Kosten für eine Begleitperson

Damit Schulkinder so wenig Unterrichtsstoff wie möglich versäumen, erhalten sie während der Reha begleitenden Unterricht, wenn ein regulärer Schulbesuch nicht möglich ist.

Sie können Ihr Kind für die Dauer der Reha begleiten, wenn das für die Durchführung oder den Erfolg der Kinder-Reha notwendig ist. In der Regel ist das der Fall, wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist.

Als Kinder gelten nicht nur Ihre leiblichen Kinder. Wenn Sie in der Rentenversicherung versichert sind oder bereits Rente beziehen, können auch in Ihrem Haushalt aufgenommene beziehungsweise überwiegend unterhaltene

  • Stief und Pflegekinder sowie
  • Enkel oder Geschwister

eine Kinder-Reha erhalten. Auch Kinder, die Waisenrente erhalten, können eine Kinder-Reha bekommen.

Eine medizinische Reha für Ihr Kind können Sie nicht erhalten, wenn

  • Sie Beamtin oder Beamter, Soldatin oder Soldat sowie Richterin oder Richter sind oder eine Pension beziehen,
  • Ihr Kind wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Schädigung durch dritte Personen Anspruch auf eine gleichartige Leistung von einem anderen Reha-Träger hat, zum Beispiel von der Unfallversicherung,
  • Ihr Kind verbeamtet oder Soldatin oder Soldat ist oder
  • sich Ihr Kind in Untersuchungshaft befindet beziehungsweise eine Freiheitsstrafe verbüßt.

Kurztext

  • Leistungen der Rentenversicherung zur medizinischen Rehabilitation für Kinder Bewilligung
  • Leistungen werden erbracht für Kinder
    • von Versicherten,
    • von Rentenbeziehenden und für
    • Kinder, die eine Waisenrente beziehen.
  • Als Kinder gelten nicht nur die leiblichen Kinder. Auch in den Haushalt aufgenommene
    • Stief- und Pflegekinder sowie
    • Enkel oder Geschwister von Versicherten oder Rentenbeziehenden, die in deren Haushalt aufgenommen sind oder von ihnen überwiegend unterhalten werden, können eine Kinder-Reha erhalten.
  • Kinder-Reha möglich, wenn die – insbesondere durch chronische Erkrankungen – beeinträchtigte oder gefährdete Gesundheit des Kindes dadurch voraussichtlich wiederhergestellt oder gebessert werden kann.
  • Ziel der Reha: Kindern eine spätere Erwerbsfähigkeit zu ermöglichen.
  • Leistungen und Reha-Einrichtung richten sich nach Art der Beschwerden.
  • Dauer: in der Regel mindestens 4 Wochen
  • Die Rentenversicherung übernimmt folgende Kosten:
    • Kosten für die Rehabilitation des Kindes
    • Reisekosten
    • bei stationärer Kinder-Reha: Kosten für Unterkunft und Verpflegung
    • gegebenenfalls die Kosten für eine Begleitperson
  • Kinder im schulpflichtigen Alter erhalten begleitenden Unterricht, sofern ein regulärer Schulbesuch nicht möglich ist.
  • Kinder können für die Dauer der Rehabilitation begleitet werden, wenn dies für die Durchführung oder den Erfolg der Kinder-Reha notwendig ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist.
  • Muss die Familie in den Rehabilitationsprozess einbezogen werden, können auch mehrere Familienangehörige ein Kind begleiten.
  • Bei einer Kinder-Reha ist keine Zuzahlung zu leisten.
  • zuständig: Deutsche Rentenversicherung

 

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.

Online-Antrag:

  • Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter „Online-Dienste“ finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
  • Wenn Sie dem Link „Antrag stellen“ folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
  • Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Sie erhalten eine Sendebestätigung.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Persönlicher Antrag:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV.
  • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt.
  • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
  • In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.

Schriftlicher Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  • Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
  • Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts­- und Beratungsstellen abholen.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alle Unterlagen
    • per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder
    • geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
  • Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag

Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.

Voraussetzungen

Damit Ihr Kind eine medizinische Reha von der Rentenversicherung erhalten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Grundsätzlich ist eine Kinder-Reha bis zu einem Alter von 18 Jahren möglich.
  • Darüber hinaus höchstens bis zum 27. Geburtstag für die Zeit

 

  • einer Schul- oder Berufsausbildung,
  • eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres,
  • eines Bundesfreiwilligendienstes oder
  • für Jugendliche, die wegen einer Behinderung nicht selbst für sich sorgen können.

 

  • Eine Rehabilitation ist möglich, wenn die – insbesondere durch chronische Erkrankungen – beeinträchtigte oder gefährdete Gesundheit Ihres Kindes dadurch voraussichtlich wiederhergestellt oder gebessert werden kann.
  • Weitere Voraussetzungen:

 

  • Sie haben in den vergangenen 2 Jahren vor dem Antrag für 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt oder
  • Sie haben innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen. Diese haben Sie bis zur Antragstellung ausgeübt oder waren nach dieser Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos oder
  • Sie haben zum Zeitpunkt der Antragstellung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt oder
  • Sie sind Rentnerin oder Rentner und erhalten eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten und können jederzeit einen Antrag zur Kinder-Reha stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert bis zu 1 Monat.

 

Es fallen keine Kosten für Sie an.

 

  • Antrag auf Kinderrehabilitation
  • Befundbericht des behandelnden Arztpersonals

 

§ 15a Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch.
    • Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Reha-Antrag entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht.
    • Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

 

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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