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Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen

Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen

Die Durchführung unerlässlicher Amputationen bedarf einer Erlaubnis.

Unerlaubte Amputationen sind:

  • das Kürzen der Schnabelspitze von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken
  • das Kürzen der Schnabelspitzen bei anderen Nutzgeflügelarten

Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, bedürfen sie der Erlaubnis.

Voraussetzungen:

  • Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
  • Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.

Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.

 

Veterinärämter und Amtstierärzte oder Amtstierärztinnen der Kreise oder kreisfreien Städte

Veterinärämter in Schleswig-Holstein

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

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Kontakt

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An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
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Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de